Prüfhinweise: Wichtige Tipps und Informationen

Wichtige Hinweise zur LQM-Auszeichnung „Checked Offers“ 

Das LQM-Prüfverfahren

1. Zweck der LQM-Analyse

LQM – Longevity Quality Management unterstützt Kliniken, Praxen, Hotels, Gesundheitszentren, Produkthersteller, Technologieunternehmen und andere Longevity-Anbieter bei der Analyse, Weiterentwicklung und zukunftsorientierten Ausrichtung ihrer Leistungsangebote.

Das LQM-Prüfverfahren dient in erster Linie dazu, das bestehende Leistungsangebot eines Anbieters strukturiert zu erfassen, wissenschaftlich und qualitativ einzuordnen sowie konkrete Verbesserungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Die Analyse bildet insbesondere die Grundlage für eine umfangreiche Beratung zu folgenden Themen:

  • Verbesserung bestehender Leistungen und Produkte,
  • stärkere wissenschaftliche und evidenzorientierte Ausrichtung,
  • Optimierung von Sicherheits- und Transparenzinformationen,
  • Weiterentwicklung des Leistungsportfolios,
  • Identifikation sinnvoller neuer Angebote,
  • Verbesserung der Kommunikation gegenüber Kunden und Patienten,
  • strategische Positionierung im Longevity-Markt,
  • Anpassung an neue wissenschaftliche, technologische und gesellschaftliche Entwicklungen,
  • langfristige Zukunftsorientierung des Unternehmens.

Die Vergabe der Auszeichnung „Checked Offers“ ist damit ein Bestandteil eines umfassenderen Analyse-, Beratungs- und Entwicklungsprozesses. Die Auszeichnung ist nicht der alleinige Zweck des Prüfverfahrens.

2. Umfang des Analyseberichts

Als Ergebnis des Prüfverfahrens erstellt LQM in der Regel einen ausführlichen Analyse- und Beratungsbericht mit einem Umfang von ungefähr 40 bis 50 DIN-A4-Seiten.

Der tatsächliche Umfang kann abhängig von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der untersuchten Leistungen, der Verfügbarkeit geeigneter Unterlagen und der Komplexität des Leistungsangebots abweichen.

Der Bericht kann insbesondere enthalten:

  • strukturierte Darstellung der untersuchten Leistungen und Produkte,
  • Einzelbeschreibung der jeweiligen Angebote,
  • wissenschaftliche Einordnung der Methoden und Wirkversprechen,
  • Bewertung der verfügbaren Evidenz,
  • Einordnung dokumentierter Sicherheitsaspekte,
  • Bewertung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit,
  • Analyse der Anbieter- und Kundenkommunikation,
  • Bewertung des Internetauftritts,
  • Hinweise auf unklare oder möglicherweise missverständliche Aussagen,
  • Vergleich mit ähnlichen Angeboten und Marktstandards,
  • konkrete Optimierungsempfehlungen,
  • Vorschläge für neue Leistungen und Portfolioerweiterungen,
  • Empfehlungen zur strategischen und zukunftsorientierten Weiterentwicklung.

Der Bericht stellt eine zum jeweiligen Prüfzeitpunkt vorgenommene Analyse dar. Er ist keine Garantie dafür, dass sämtliche Empfehlungen umgesetzt werden können oder dass ihre Umsetzung zu einem bestimmten medizinischen, wirtschaftlichen oder unternehmerischen Ergebnis führt.

3. Art der Auszeichnung

„Checked Offers“ ist eine private Qualitätsauszeichnung von LQM – Longevity Quality Management. Sie wird auf Grundlage des zum jeweiligen Prüfzeitpunkt geltenden LQM-Prüfstandards vergeben.

Die Auszeichnung dokumentiert, dass der ausdrücklich bezeichnete Anbieter und der beschriebene Leistungsumfang zum Prüfzeitpunkt nach den festgelegten LQM-Kriterien analysiert und bewertet wurden und die Voraussetzungen für die jeweilige Auszeichnungsstufe erfüllt haben.

Die Auszeichnung bezieht sich ausschließlich auf:

  • den bezeichneten Anbieter,
  • die ausdrücklich einbezogenen Standorte,
  • den festgelegten Prüfgegenstand,
  • die untersuchten Leistungen und Produkte,
  • die angegebene Fassung des LQM-Prüfstandards,
  • den ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum.

Die Auszeichnung gilt nicht automatisch für sämtliche Gesellschaften, Standorte, Mitarbeitenden, Kooperationspartner, Produkte, Behandlungen oder sonstigen Angebote eines Unternehmens.

4. Keine staatliche oder behördliche Zertifizierung

„Checked Offers“ ist eine private LQM-Auszeichnung.

Sie ist insbesondere keine:

  • staatliche oder behördliche Zulassung,
  • staatliche Anerkennung,
  • Akkreditierung,
  • CE-Kennzeichnung,
  • arzneimittelrechtliche Zulassung,
  • medizinprodukterechtliche Konformitätsbewertung,
  • berufsrechtliche Genehmigung,
  • Bestätigung durch eine staatlich akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Die Auszeichnung darf vom Anbieter nicht so verwendet oder dargestellt werden, dass der Eindruck einer staatlichen, behördlichen, berufsständischen oder akkreditierten Anerkennung entsteht.

Soweit LQM nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt, werden weder der Anbieter als vollständiges Unternehmen noch sämtliche seiner Tätigkeiten zertifiziert. Bewertet wird ausschließlich der im Auszeichnungsnachweis oder in der Verifikation bezeichnete Prüfgegenstand.

5. Grundzüge des LQM-Prüfverfahrens

LQM verwendet ein strukturiertes, digital unterstütztes Analyse- und Bewertungsverfahren.

Abhängig vom jeweiligen Prüfauftrag können insbesondere folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Erfassung und Strukturierung der angebotenen Leistungen,
  • Analyse der Anbieter-Webseite und öffentlich zugänglicher Informationen,
  • Prüfung vom Anbieter eingereichter Unterlagen und Nachweise,
  • Einordnung wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Fachinformationen,
  • Analyse der wissenschaftlichen Evidenz einzelner Methoden und Produkte,
  • Prüfung dokumentierter Sicherheitsinformationen,
  • Bewertung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit,
  • Analyse der Darstellung von Nutzen, Risiken und Grenzen,
  • Plausibilitäts- und Konsistenzprüfung der verfügbaren Angaben,
  • Bewertung des Internetauftritts und der Kundenkommunikation,
  • Vergleich mit ähnlichen Anbietern und aktuellen Marktentwicklungen,
  • Ableitung von Verbesserungs- und Zukunftsempfehlungen,
  • Erstellung des ausführlichen Analyse- und Beratungsberichts,
  • Entscheidung über die Vergabe der Auszeichnung.

Die Analyse kann sich unter anderem auf folgende Informationsgrundlagen stützen:

  • Inhalte der Anbieter-Webseite,
  • Leistungs- und Produktbeschreibungen,
  • vom Anbieter übermittelte Dokumente,
  • Studien und wissenschaftliche Veröffentlichungen,
  • medizinische Leitlinien und Fachinformationen,
  • Zertifikate und Qualifikationsnachweise,
  • Sicherheits- und Transparenzangaben,
  • öffentlich zugängliche regulatorische Informationen,
  • sonstige für den Prüfgegenstand relevante Quellen.

Nicht jede Informationsquelle wird bei jedem Anbieter in gleichem Umfang herangezogen. Art und Tiefe der Prüfung richten sich nach dem jeweiligen Prüfgegenstand und der Verfügbarkeit geeigneter Informationen.

6. Einsatz digitaler und KI-gestützter Systeme

LQM kann digitale und KI-gestützte Systeme zur Recherche, Erfassung, Strukturierung, Einordnung, Zusammenfassung und vergleichenden Vorbewertung von Informationen einsetzen.

Der Einsatz dieser Systeme dient insbesondere dazu, große Mengen an Leistungsinformationen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen effizient auszuwerten und mögliche Widersprüche, Informationslücken oder Verbesserungspotenziale zu identifizieren.

KI-generierte Ergebnisse können Fehler, Auslassungen oder Fehlinterpretationen enthalten. Sie werden daher nicht ohne weitere Plausibilitätsprüfung als alleinige Grundlage einer Auszeichnungsentscheidung verwendet.

Die Vergabe, Ablehnung, Einschränkung, Aussetzung oder Aufhebung einer Auszeichnung erfolgt nach Maßgabe des geltenden LQM-Prüfstandards und der vorgesehenen LQM-Freigabeprozesse.

7. Schutz des LQM-Prüfverfahrens

LQM veröffentlicht die wesentlichen Prüfbereiche und die grundsätzliche Bedeutung der Auszeichnung, damit Anbieter, Kunden und andere Interessierte den Aussagegehalt von „Checked Offers“ nachvollziehen können.

Nicht vollständig veröffentlicht werden insbesondere:

  • interne Gewichtungen einzelner Prüfkriterien,
  • Berechnungs- und Bewertungsformeln,
  • Algorithmen und technische Systemarchitekturen,
  • verwendete Prompts und KI-Arbeitsanweisungen,
  • interne Datenbankstrukturen,
  • Detailprozesse der Qualitätskontrolle,
  • interne Prüf- und Freigabeanweisungen,
  • unternehmensinterne Vergleichs- und Benchmarkingverfahren,
  • sonstige geschützte Methoden und Geschäftsgeheimnisse von LQM.

Die Nichtveröffentlichung dieser Einzelheiten dient dem Schutz des LQM-Know-hows und verhindert eine gezielte Anpassung von Unterlagen ausschließlich zur Umgehung oder Beeinflussung des Prüfverfahrens.

8. Grenzen des Prüfverfahrens

Soweit im jeweiligen Prüfauftrag oder Auszeichnungsnachweis nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, umfasst die LQM-Prüfung keine:

  • vollständige Vor-Ort-Prüfung des Unternehmens,
  • dauerhafte Überwachung des laufenden Betriebs,
  • Beobachtung sämtlicher Behandlungen oder Leistungsvorgänge,
  • eigene medizinische Untersuchung von Patienten oder Kunden,
  • eigene Labor-, Material-, Reinheits- oder Produktprüfung,
  • vollständige Prüfung sämtlicher Standorte und Mitarbeitenden,
  • behördliche oder berufsrechtliche Zulassungsprüfung,
  • vollständige arzneimittel- oder medizinprodukterechtliche Prüfung,
  • vollständige rechtliche Prüfung des Unternehmens,
  • rechtliche Freigabe sämtlicher Werbeaussagen,
  • finanzielle oder steuerliche Prüfung,
  • Garantieprüfung hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit oder Behandlungserfolg.

LQM ist grundsätzlich auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der öffentlich zugänglichen oder vom Anbieter bereitgestellten Informationen angewiesen.

Unrichtige, unvollständige, veraltete oder missverständliche Angaben können die Aussagekraft der Analyse und der daraus abgeleiteten Bewertung beeinträchtigen.

9. Wissenschaftliche Einordnung

Die wissenschaftliche Einordnung einer Leistung beschreibt die zum Prüfzeitpunkt verfügbare Evidenzlage. Sie ist keine endgültige oder unveränderliche Feststellung.

Die Bewertung kann unter anderem berücksichtigen:

  • Qualität und Aussagekraft verfügbarer Studien,
  • Studiendesign und Teilnehmerzahl,
  • Reproduzierbarkeit der Ergebnisse,
  • klinische Relevanz der untersuchten Endpunkte,
  • Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die angebotene Leistung,
  • Vorliegen systematischer Übersichtsarbeiten oder Metaanalysen,
  • Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften,
  • bekannte Risiken, Nebenwirkungen und Unsicherheiten,
  • Aktualität der verfügbaren Erkenntnisse.

Neue Studien, geänderte Leitlinien, neue Sicherheitsinformationen oder regulatorische Entwicklungen können zu einer späteren Änderung der Bewertung führen.

Eine gute wissenschaftliche Bewertung bedeutet nicht, dass eine Leistung bei jeder Person wirksam oder für jede Person geeignet ist. Eine niedrige oder vorläufige Evidenzbewertung bedeutet nicht automatisch, dass eine Methode unwirksam ist. Sie zeigt an, dass der behauptete Nutzen zum Prüfzeitpunkt nicht ausreichend oder noch nicht abschließend belegt ist.

10. Keine medizinische Beratung oder Erfolgsgarantie

Die LQM-Auszeichnung, der Analysebericht und die dazugehörigen Informationen stellen keine individuelle medizinische Diagnose, Therapieentscheidung oder Behandlungsempfehlung dar.

Sie ersetzen keine persönliche Beratung, Untersuchung oder Behandlung durch entsprechend qualifizierte Ärzte oder andere befugte Fachpersonen.

Die Auszeichnung ist insbesondere keine Garantie oder Zusicherung für:

  • einen bestimmten medizinischen oder therapeutischen Erfolg,
  • die Wirksamkeit einer Leistung bei einer bestimmten Person,
  • eine Verlängerung der individuellen Lebensdauer,
  • eine Verlangsamung oder Umkehr biologischer Alterungsprozesse,
  • die Verhinderung, Linderung oder Heilung einer Erkrankung,
  • die vollständige Freiheit von Risiken oder Nebenwirkungen,
  • die Eignung eines Angebots für einen individuellen Gesundheitszustand,
  • die Qualität jeder einzelnen späteren Leistungserbringung,
  • einen bestimmten wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg.

Entscheidungen über medizinische Diagnostik, Behandlungen, Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder sonstige gesundheitsbezogene Maßnahmen müssen im Einzelfall unter Berücksichtigung des persönlichen Gesundheitszustands getroffen werden.

11. Zweck und Grenzen der LQM-Beratung

Die aus der Analyse abgeleiteten Beratungsleistungen sollen dem Anbieter helfen, sein Angebot nachvollziehbarer, transparenter, wissenschaftlich fundierter und zukunftsorientierter zu gestalten.

Die Beratung kann unter anderem Empfehlungen enthalten zu:

  • Überarbeitung bestehender Leistungen,
  • Verbesserung von Dokumentation und Nachweisführung,
  • transparenterer Darstellung der Evidenzlage,
  • Ergänzung von Sicherheits- und Risikohinweisen,
  • Qualifizierung von Mitarbeitenden,
  • Auswahl neuer Methoden oder Produkte,
  • Aufbau zusätzlicher Leistungsbereiche,
  • Verbesserung der digitalen Kundenkommunikation,
  • Entwicklung neuer Service- und Geschäftsmodelle,
  • Einsatz geeigneter digitaler oder KI-gestützter Anwendungen,
  • Positionierung gegenüber vergleichbaren Anbietern,
  • Vorbereitung auf zukünftige Markt- und Wissenschaftsentwicklungen.

Die Empfehlungen beruhen auf den zum Beratungszeitpunkt verfügbaren Informationen. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder medizinische Einzelfallberatung dar.

Der Anbieter entscheidet eigenverantwortlich, welche Empfehlungen umgesetzt werden. LQM gewährleistet nicht, dass eine bestimmte Maßnahme wirtschaftlich erfolgreich ist, behördlich genehmigt wird oder zu einer höheren zukünftigen Bewertungsstufe führt.

12. Verantwortung des Anbieters

Der ausgezeichnete Anbieter bleibt allein verantwortlich für:

  • die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben,
  • die rechtliche Zulässigkeit seiner Leistungen und Produkte,
  • die Zulässigkeit seiner Werbe- und Gesundheitsaussagen,
  • erforderliche behördliche Genehmigungen und Zulassungen,
  • die Qualifikation und Berufszulassung der eingesetzten Fachpersonen,
  • die fachgerechte und sichere Durchführung seiner Leistungen,
  • die medizinische und rechtliche Aufklärung von Patienten und Kunden,
  • die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen,
  • die Einhaltung medizinischer und berufsrechtlicher Pflichten,
  • die Einhaltung arzneimittel- und medizinprodukterechtlicher Vorgaben,
  • die Aktualisierung prüfungsrelevanter Informationen,
  • die ordnungsgemäße Verwendung der LQM-Auszeichnung.

Die Auszeichnung entbindet den Anbieter nicht von gesetzlichen, regulatorischen, medizinischen, berufsrechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen.

13. Vergütung, Beratung und Unabhängigkeit der Bewertung

Die Prüfung, die Erstellung des Analyseberichts, die Beratung und die Nutzung der Auszeichnung können kostenpflichtig sein.

Eine Vergütung begründet keinen Anspruch auf:

  • eine bestimmte Bewertung,
  • eine bestimmte Auszeichnungsstufe,
  • die Vergabe von „Checked Offers“,
  • eine positive Darstellung einzelner Leistungen,
  • eine Verlängerung der Auszeichnung.

Beratungsleistungen sollen den Anbieter bei der Weiterentwicklung unterstützen. Sie dürfen nicht dazu führen, dass ungeeignete oder nicht ausreichend nachgewiesene Leistungen allein aufgrund der Geschäftsbeziehung besser bewertet werden.

Empfehlungen, Vermittlungen, Kooperationen, Vergünstigungen oder sonstige wirtschaftliche Beziehungen dürfen die Bewertungsentscheidung nicht sachwidrig beeinflussen. Relevante wirtschaftliche Beziehungen werden nach den LQM-Transparenzregeln behandelt.

14. Gültigkeit und Aktualisierung der Auszeichnung

Die Auszeichnung gilt ausschließlich innerhalb des ausgewiesenen Gültigkeitszeitraums.

Wesentliche Änderungen sind LQM mitzuteilen. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Aufnahme neuer Leistungen oder Produkte,
  • erhebliche Änderung bestehender Methoden,
  • Wechsel der medizinischen oder fachlichen Leitung,
  • Änderung wesentlicher Standorte,
  • neue Sicherheits- oder Risikoinformationen,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Änderungen der regulatorischen Voraussetzungen,
  • Rücknahme oder Änderung wesentlicher Nachweise,
  • wesentliche Änderungen der Anbieterkommunikation.

LQM kann eine Bewertung überprüfen, aktualisieren, einschränken, aussetzen oder widerrufen, insbesondere wenn:

  • Voraussetzungen der Auszeichnung entfallen,
  • Angaben unrichtig oder unvollständig waren,
  • neue wissenschaftliche oder sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen,
  • erforderliche Nachprüfungen nicht ermöglicht werden,
  • das Siegel außerhalb des genehmigten Umfangs verwendet wird,
  • eine irreführende Verwendung der Auszeichnung erfolgt,
  • der Anbieter gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen verstößt.

Nach Ablauf, Aussetzung oder Widerruf darf die Auszeichnung nicht mehr als aktuell und gültig dargestellt werden.

15. Verifikation

Der aktuelle Status einer LQM-Auszeichnung kann über die jeweilige Verifikationsnummer oder den zugehörigen QR-Code geprüft werden.

Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben im offiziellen LQM-Verifikationsregister. Die Verifikation soll insbesondere folgende Informationen enthalten:

  • Name des ausgezeichneten Anbieters,
  • einbezogene Standorte,
  • genauer Prüf- und Leistungsumfang,
  • angewandter LQM-Prüfstandard,
  • Datum der Prüfung,
  • Ausstellungsdatum,
  • Gültigkeitszeitraum,
  • aktueller Status der Auszeichnung.

Darstellungen oder Werbeaussagen des Anbieters, die über den offiziell verifizierten Prüfgegenstand hinausgehen, sind nicht Bestandteil der LQM-Auszeichnung.

16. Abschließender Hinweis

Die LQM-Auszeichnung dient der strukturierten Einordnung, Qualitätsentwicklung und transparenteren Darstellung von Longevity-Angeboten.

Sie soll Anbieter bei der Verbesserung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung ihrer Leistungen unterstützen und Kunden eine zusätzliche Orientierung ermöglichen. Sie ersetzt jedoch keine behördliche Kontrolle, keine individuelle medizinische Beratung und keine eigenverantwortliche Prüfung eines Angebots.

Durch die Darstellung oder Nutzung der Auszeichnung entsteht kein medizinisches, vertragliches oder beratendes Verhältnis zwischen LQM und Patienten, Kunden oder sonstigen Dritten.

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

 

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